Gekreuzigt, gestorben, auferstanden - das christliche Proprium des Auferstehungsglaubens (Glaubensinformation)
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Kreuzestod und Auferstehung Jesu sind nicht nur das Fundament des christlichen Glaubens. Der Glaube an die Auferstehung des Gekreuzigten sind auch ein Alleinstellungsmerkmal des Christentums, an dem es sich signifikant von anderen Religionen – zumal von den beiden anderen abrahamitischen Religionen (Judentum und Christentum) unterscheidet. Gerade weil der Kreuzestod als Fluchtod galt, bedeutet er für den christlichen Glauben eine Herausforderung. Im Islam hingegen wird der Kreuzestod Jesu geleugnet (am Kreuz stirbt quasi ein Doppelgänger), im Judentum ist der Kreuzestod Jesu hingegen ein Ausweis, dass er nicht der Messias sein kann. Für Christen hingegen ist die Auferstehung des Gekreuzigten das zentrale Ereignis, das freilich einer theologischen Bewältitung bedarf: Wer ist dieser Jesus, dass Gott an ihm so handelt? Und was bedeutet es, wenn der gottverlassen Sterbende von Gott in der Auferstehung gerettet wird?
Der Wuppertaler Neutestamentler Dr. Werner Kleine geht diesen Fragen nach und wirft dabei auf das Problem, was man als gesichert annehmen kann und wo die (glaubende) Interpretation der Ereignisse beginnt. Dazu gehört auch die Beobachtung, dass die gesicherten Fakten zu unterschiedlichen, mitunter kontroversen Interpretationen führen können.
Mitschnitt der Glaubensinformation, die am 30. April 2025 als Webinar stattfand.
Freier Wille oder gehorsame Pflichterfüllung? Das ist die Frage, die die aktuelle Folge als roter Faden durchzieht. Sie scheint zum einen im Umgang mit der Corona-Pandemie auf: Braucht es eine Maskenpflicht oder reicht die freiwillige Einsicht in die Bedeutung physischer Distanz zur Vermeidung von Infektionen? Was passiert, wenn die freiwillige Einsicht durch ein Verpflichtungsforderung unnötig wird, die zudem suggeriert, man habe das Schlimmste hinter sich? Der wissenschaftliche Diskurs ist in verschiedenen Fachdisziplinen in vollem Gang. Die Politik muss auf diesem Hintergrund verantwortbare Entscheidungen treffen, die dann kommuniziert werden müssen.
Außerdem geht es um den freien Willen Jesu, auf den im zweiten Hochgebet der römisch-katholischen Liturgie hingewiesen wird. Was hat es damit auf sich, wenn es an anderer Stelle heißt, er sei gehorsam bis zum Tod gewesen? Offenkundig beinhaltet schon das Neue Testament einen streitbaren theologischen Diskurs. Wer glauben will, muss deshalb zweifeln lernen, um im Glauben zu wachsen.
Bei Euch
Bei Euch (Folge 27 - 25.4.2020)
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Aus freiem Willen
Bei Euch – Das Video-Journal der Katholischen Citykirche Wuppertal in Zeiten der Corona-Pandemie #kck42 #beieuch – www.kck42.de/beieuch
Freier Wille oder gehorsame Pflichterfüllung? Das ist die Frage, die die aktuelle Folge als roter Faden durchzieht. Sie scheint zum einen im Umgang mit der Corona-Pandemie auf: Braucht es eine Maskenpflicht oder reicht die freiwillige Einsicht in die Bedeutung physischer Distanz zur Vermeidung von Infektionen? Was passiert, wenn die freiwillige Einsicht durch ein Verpflichtungsforderung unnötig wird, die zudem suggeriert, man habe das Schlimmste hinter sich? Der wissenschaftliche Diskurs ist in verschiedenen Fachdisziplinen in vollem Gang. Die Politik muss auf diesem Hintergrund verantwortbare Entscheidungen treffen, die dann kommuniziert werden müssen. Aber schon die Kommunikation ist eine Herausforderung für sich, muss sie doch immer auch die entsprechenden Rahmen, in denen sich die Adressaten befinden, antizipieren. Um es mit dem Soziologen Armin Nasehi zu sagen: „Unglaublich schwierig, politisch die richtige Entscheidung zu treffen“.
Außerdem geht es um den freien Willen Jesu, auf den im zweiten Hochgebet der römisch-katholischen Liturgie hingewiesen wird. Was hat es damit auf sich, wenn es an anderer Stelle heißt, er sei gehorsam bis zum Tod gewesen? Offenkundig beinhaltet schon das Neue Testament einen streitbaren theologischen Diskurs. Wer glauben will, muss deshalb zweifeln lernen, um im Glauben zu wachsen.
Ein Ohr für Dich! Die Katholische Kirche in Wuppertal bietet insbesondere Angehörigen von Corona-Erkrankten und denen, die aufgrund der behördlichen Kontaktsperre ihre Lieben in Krankenhäusern und Alten-/Pflegeeinrichtungen nicht mehr besuchen dürfen, unter der Telefonnummer 0202-43045-715 die Möglichkeit zum telefonischen Gespräch. Ab Freitag, 03.04., zwischen 8 und 20 Uhr ist diese Nummer täglich freigeschaltet. Bitte nicht verzagen, falls besetzt.